Allgemeine Geschäftsbedingungen Bühnen Köln

Stand: 26.04.23

I. GELTUNGSBEREICH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Bühnen Köln und ihren Besucher*innen und sind Bestandteil des Vertrages zwischen ihnen. Sie gelten nur eingeschränkt für Veranstaltungen Dritter in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln.

II. EINTRITTSPREISE / KARTENVERKAUF

1. Veröffentlichung

Die Bühnen Köln geben die Öffnungszeiten ihrer Kassen, die Vorverkaufszeiträume, den Spielplan und die Eintrittspreiskategorien sowie Art und Umfang von Ermäßigungen auf Eintrittspreise auf ihrer Homepage, in ihren Publikationen (z. B. Spielplanveröffentlichungen, Jahresvorschauheften, Newsletter etc.) und in der Tagespresse bekannt. Über Abweichungen und Sonderaktionen informieren die Bühnen Köln auf ihrer Homepage bzw. in der Lokalpresse. Für Veröffentlichungen in der Presse übernehmen die Bühnen Köln keine Gewähr.

2. Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Kauf der Eintrittskarten sowie beim Einlass vorzulegen. Ermäßigte Eintrittskarten können nur auf ermäßigungsberechtigte Personen übertragen werden.

3. Gebühren

Die Eintrittspreise enthalten Gebühren wie z. B. Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren, Versandgebühren etc.

4. Zahlung

In der Vorverkaufskasse können Eintrittskarten bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden. Telefonische Bestellungen können per Kreditkarte oder per Überweisung bezahlt werden. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte(n) erst nach Eingang der Zahlung bei den Bühnen der Stadt Köln. In den Webshops der Bühnen kann per Lastschrifteinzug, Kreditkarte oder Paypal bezahlt werden. An den Abendkassen unserer Spielstätten kann ausschließlich per EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.

5. Reservierung

Telefonische oder schriftliche Reservierungen gelten für max. sechs Tage und sind bis zu drei Tagen vor der jeweiligen Vorstellung möglich. Reservierte, noch nicht bezahlte Karten, die bis zum mitgeteilten Termin nicht abgeholt worden sind, gehen wieder in den Verkauf. Reservierte und bereits bezahlte Karten können auf Wunsch an der Abendkasse zur Abholung hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises. Sie können auch, wenn mindestens sieben Werktage zwischen Aufgabe zur Post und Vorstellung liegen, zugesandt werden.

6. VRS

Eintrittskarten mit Ausnahme von Ehren-, Dienst-, und Pressekarten gelten ab vier Stunden vor Vorstellungsbeginn und bis Betriebsschluss im erweiterten Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) als Fahrausweis zum Veranstaltungsort und von diesem zurück. Insoweit besteht zwischen den Besucher*innen und dem VRS ein gesondertes, von den Bühnen Köln lediglich vermitteltes, Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des VRS gelten (vgl. VRS-Gemeinschaftstarif). Die Nutzung der Eintrittskarte als Fahrausweis ist nur der Person gestattet, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte zur Nutzung der Fahrberechtigung ist untersagt. Beim Online-Kartenverkauf gelten möglicherweise andere Beförderungsbedingungen.

7. Sitzplatz

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte haben die Besucher*innen Anspruch auf den Sitzplatz, der auf der Eintrittskarte angegeben ist. Ein Sitzplatzwechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Sitzplatz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal den Besucher*innen einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Sitzplatzwahl suchen sich die Besucher*innen ihren Sitzplatz selbst aus. Für Rollstuhlfahrer*innen stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

8. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten der Bühnen Köln durch nicht autorisierte Händler ist nicht gestattet. Erst nach vorausgehender, schriftlicher Genehmigung durch die Bühnen Köln dürfen Eintrittskarten weiter veräußert werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bedingung verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, was zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der Veranstaltung führt.

Beim Print@home-Verfahren (eTicket) ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken oder der versendete QR Code auf einem Smartphone sichtbar vorzuzeigen. Print@Home-Tickets dürfen nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien in Umlauf gelangt sind, erhält nur der*die Besucher*in, die*der als erste*r am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von den Kartenkäufer*innen, deren Ticket aufgrund ihres Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Die Bühnen Köln haften nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets.

III. ERSTATTUNG DES EINTRITTSKARTENPREISES / VERLUST DER EINTRITTSKARTE

1. Ausschluss

Die Bühnen Köln nehmen verkaufte Eintrittskarten grundsätzlich nicht zurück. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei a) Besetzungsänderungen sowie veränderten Anfangszeiten oder b) bei Vorstellungsausfall oder Vorstellungsabbruch aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

2. Programmänderung/Abbruch/Frist

Müssen die Bühnen Köln eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten an den jeweiligen Vorverkaufsstellen gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Der Erstattungsanspruch erlischt nach den gesetzlichen Vorschriften. Er soll 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber den Bühnen Köln durch Vorlage der Eintrittskarten (bzw. des Abo-Ausweises) oder Zugang von per Post geschickten Karten angezeigt werden. Bei Zusendungen per Post ist die Bankverbindung anzugeben, auf die die Erstattung des Kartenpreises erfolgen soll.

3. Umtausch

Ein Umtausch von bei den Bühnen Köln gekauften Karten ist grundsätzlich innerhalb einer Spielzeit bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Theaterkasse der Bühnen Köln möglich. Der Umtausch erfolgt nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit und innerhalb der gleichen Produktion sowie Preis- und Platzkategorie.

4. Verlust

Die Bühnen Köln ersetzen verlorene Eintrittskarten ausnahmsweise, wenn die Besucher*innen unter genauer Platzangabe glaubhaft machen können, dass sie eine Karte gekauft haben. Wird in der Veranstaltung für denselben Platz sowohl die Originalkarte als auch die Ersatzkarte vorgelegt, haben die Besitzer*innen der Ersatzkarte Vorrang. Die Inhaber*innen der Originalkarte haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Sitzplatzes. Das Einlasspersonal überprüft nicht die Rechtmäßigkeit der Inhaberschaft der Ersatzkarte.

IV. ABONNEMENTS

1. Allgemeines

Die unter II. und III. aufgeführten Bedingungen gelten auch für Abonnements, soweit nicht nachfolgend etwas Abweichendes geregelt ist.

2. Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Abonnements gelten grundsätzlich für eine Spielzeit. Festplatzabonnements (Tagesabonnements) verlängern sich ohne eine Kündigung bis zum 30. April um eine weitere Spielzeit und sind ab dann monatlich kündbar. Änderungswünsche (z. B. Platzänderungen) müssen ebenfalls bis zum 30. April erfolgen. Kündigungen und Änderungswünsche müssen in Schriftform erfolgen. Bei Serienkarten (Schauspiel) und Wahlabonnements (Oper) tritt keine automatische Verlängerung um eine weitere Spielzeit ein. Die Bühnen Köln sind berechtigt, beim Vorliegen besonderer Gründe, statt der angemieteten Plätze in einzelnen Aufführungen andere gleichwertige Plätze zuzuteilen. Ersatzplätze werden vor der jeweiligen Vorstellung schriftlich mitgeteilt.

3. Übertragbarkeit

Abonnements sind an die Person, die das Abonnement erworben hat, gebunden. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Besuch einzelner Vorstellungen an Dritte zu übertragen. Ermäßigte Abonnements können nur an Personen übertragen werden, die ebenfalls eine gültige Ermäßigungsberechtigung vorweisen können.

4. Einzelkartenkauf

Bei Erwerb eines Abonnements erhalten die Abonnent*innen beim Einzelkartenkauf eine Ermäßigung von 20 % für Veranstaltungen der jeweiligen Sparte (gilt nicht für Wahlabonnements und Serienkarten). Es kann pro Vorstellung nur eine Karte ermäßigt erworben werden. Alle Einzelkarten (auch nicht ermäßigte) werden Abonnent*innen auf Wunsch kostenfrei per Post oder digital zugesandt oder können am jeweiligen Vorstellungstag an der Abendkasse abgeholt werden.

5. Zahlung

Alle Abonnements sind in einem Betrag zu zahlen. Die Besucher*innen erhalten über den Erwerb eines Abonnements von den Bühnen Köln eine Rechnung, in der der Zahlungstermin angegeben ist. Die Aushändigung der Abonnementausweise bzw. Gutscheine erfolgt nach Zahlung des Rechnungsbetrages.

6. Verlust

Bei Verlust eines Abonnementausweises stellen die Bühnen Köln gegen Vorlage des Personalausweises einen Ersatzausweis aus. Der Originalausweis verliert damit seine Gültigkeit. Gutscheine werden nicht ersetzt.

7. Umtausch

Inhaber*innen des Premieren-Abonnements (Oper und Schauspiel), und des Tages-Abonnements (Oper und Schauspiel) haben zwei Mal pro Spielzeit die Möglichkeit, bis spätestens drei Tage vor einer Vorstellung, Karten für diese Vorstellung gegen eine andere Vorstellung oder einen Gutschein (Umtauschschein) zu tauschen. Umtauschscheine können nur innerhalb der laufenden Spielzeit und der jeweiligen Sparte des Abonnements an der Theaterkasse eingelöst werden. Darüber hinaus behalten die Bühnen Köln sich vor, für bestimmte Veranstaltungen (insbes. Sonderveranstaltungen, Premieren usw.) Umtauschscheine nicht in Zahlung zu nehmen. Je Umtauschschein kann nur eine Eintrittskarte erworben werden. Auszahlungen des Wertes des Umtauschscheins in bar oder eine andere Verrechnung des Wertes sind nicht möglich. Eine Zuzahlung ist notwendig, wenn eine Eintrittskarte in einer höheren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer höheren Preiskategorie erworben wird. Bei Erwerb einer Eintrittskarte in einer niedrigeren Platzkategorie oder einer Aufführung mit einer niedrigeren Preiskategorie findet eine Erstattung des Differenzbetrages nicht statt.

8. Rücknahme

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch eines Abonnements. Insbesondere begründen Änderungen des Programms, des Termins, der Anfangszeiten oder Umbesetzungen keinen Anspruch auf Rücknahme.

9. Änderungen der Abonnementbedingungen

Die Bühnen Köln behalten sich vor, die Abonnementbedingungen für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Über Änderungen der Bedingungen werden die Abonnement*innen vor der regulären Kündigungsfrist in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) informiert. Nach Erhalt der geänderten Bedingungen haben die Inhaber*innen der entsprechenden Angebote sechs Wochen Zeit, den Änderungen in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) zu widersprechen. Widersprechen sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt dies als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen. Auf diese Regelung werden die Inhaber*innen ebenfalls nochmals in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) hingewiesen. Änderungen können insbesondere in folgenden Fällen vorgenommen werden: Bei Erhöhung der Eintrittspreise werden die Preise und Ermäßigungen für Abonnements entsprechend angepasst.

V. EINLASS

1. Berechtigung

Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten und Abonnementausweise der Bühnen Köln, der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner der Bühnen Köln.

2. Ermäßigungsberechtigungen

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass zur Vorstellung unaufgefordert vorzulegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachträglich entrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

3. Nacheinlass

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen nicht mehr oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungspause) auf Anweisung des Einlasspersonals in den Vorstellungsraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz besteht dann nicht mehr. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgeltes besteht nicht.

VI. GARDEROBE

1. Abzugebende Sachen

Mäntel, Jacken, Schirme, größere Taschen und vergleichbare Sachen, die allgemein üblich in der Garderobe verwahrt werden, sind beim Garderobenpersonal zur Verwahrung in der Garderobe abzugeben. Die Garderobengebühr wird nicht separat erhoben, sondern ist bereits im Eintrittskartenpreis enthalten. Handschuhe und Schals sind in den Taschen der abzugebenden Kleidungsstücke unterzubringen. Hand- und Aktentaschen sind verschlossen abzugeben. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

2. Ausgabe

Bei Abgabe der zu verwahrenden Sachen erhalten die Besucher*innen eine Garderobenmarke. Die Aushändigung der zur Verwahrung der Garderobe übergebenen Sachen erfolgt gegen Vorlage dieser Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung. Bei Verlust der Garderobenmarke können die zur Verwahrung übernommenen Sachen nur herausgegeben werden, wenn alle anderen Besucher*innen ihre Garderobe abgeholt haben und die Berechtigung glaubhaft gemacht werden kann. Die Garderobe ist unmittelbar nach Vorstellungsende abzuholen. Das Bereitlegen der Garderobe vor dem Schluss der Aufführung ist nicht möglich.

3. Reklamationen

Reklamationen sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

4. Haftung

Die Bühnen Köln übernehmen die Haftung für Verlust oder Beschädigung der zur Verwahrung übergebenen Sachen bis zu einer Haftungsgrenze von 1500,- € pro Person. Von der Haftung ausgenommen sind Wertsachen aller Art, z. B. Geld, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Fahrausweise, Schlüssel, Zerbrechliches sowie sonstige in den Garderobengegenständen befindliche Sachen. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr der Besucher*innen. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung gelten nicht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bühnen Köln, ihrer Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfinnen / Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

5. Besonderheiten

Die Bühnen Köln behalten sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen. Abweichende Regelungen in den Interimspielstätten sind zu beachten.

VII. FUNDSACHEN

Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der Bühnen Köln gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich mitzuteilen.

VIII. BILD- UND / ODER TONAUFZEICHNUNGEN

Das Fotografieren sowie Anfertigen von Bild-, Film- oder Video- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführung ist aus urheberrechtlichen Gründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und die Besucher*innen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Einlasspersonal ist berechtigt, Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras und andere technische Geräte, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten.

IX. DATENSCHUTZ / SPEICHERUNG VON DATEN

Detaillierte Informationen darüber, wie die Bühnen Köln mit personenbezogenen Daten der Kund*innen bzw. Besucher*innen umgehen, zu welchen weiteren Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die persönlichen Datenschutz-Rechte und -Ansprüche können den Datenschutzinformationen unter http://buehnen.koeln/datenschutz/ entnommen werden.

X. BILD-, TON-, FILM- UND TV-AUFNAHMEN

Die Besucher*innen der Bühnen Köln erklären sich durch den Kauf der Eintrittskarte damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, Film- und TV-Aufnahmen, die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung, z. B. Veröffentlichung über einen Sender, das Internet bzw. andere moderne Kommunikationswege, verwendet werden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die im Rahmen von Vermittlungsprojekten zu Veranstaltungen der Bühnen Köln gemacht werden. Die Besucher*innen geben insofern ihre Einwilligung gemäß § 22 KunstUrhG.

XI. HAUSRECHT

Die Bühnen Köln üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Es gilt die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Bühnen Köln sind berechtigt, störende Personen des Hauses zu verweisen, Hausverbote auszusprechen bzw. andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechtes zu ergreifen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Mobilfunkgeräte sowie akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mit in die Zuschauerräume genommen werden. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten der Bühnen Köln durch Besucher*innen oder andere Dritte ist untersagt. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher*innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals der Bühnen Köln oder anderen von den Bühnen Köln Beschäftigten ist unbedingt Folge zu leisten.

XII. ÄNDERUNGSVORBEHALT

Die Bühnen Köln behalten sich vor, in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen insbesondere aus wirtschaftlich oder künstlerisch erforderlichen Gründen Änderungen vornehmen zu können. Diese Änderungen werden den Vertragspartner*innen unverzüglich in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) mitgeteilt. Innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderungen können die Vertragspartner*innen der Änderung in Textform (per Brief, Fax oder E-Mail) widersprechen. Widersprechen sie nicht, so gelten sie als mit den neuen Bedingungen einverstanden. Auf diese Regelung werden sie bei Mitteilung der Änderung in Textform hingewiesen.

XIII. KARTENVERKAUF DURCH derticketservice.de GmbH & Co. KG

Beim Kauf der Eintrittskarten über die derticketservice.de GmbH & Co. KG gelten die dort aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzend. Die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bühnen Köln bleibt davon unberührt.

XIV. BESCHWERDEN/STREITBETEILIGUNG

Die Bühnen Köln nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.

XV. HAFTUNG

Soweit nicht vorstehend eine erweiterte Haftung geregelt ist, haften die Bühnen Köln, ihre Vertreter*innen und ihre Erfüllungsgehilf*innen grundsätzlich nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch, soweit die Haftung (z.B. nach II.8. und VIII.) explizit ausgeschlossen ist.

XVI. INKRAFTTRETEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 01.06.2023 gültig und regeln sämtliche Verkäufe für Veranstaltungen ab der Spielzeit 2023/24.